AGB
AGB´s der Media-Import-Export GmbH, Am Wasserturm 6, 30629 Hannover
Allgemeine Grundlage
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma Media-Import-Export GmbH (nachfolgend Firma) und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden.
Leistungen und Warenlieferungen erfolgen ausschließlich an Wiederverkäufer und an gewerbliche Verbraucher. Der Kunde ist verpflichtet, gekaufte Waren ausschließlich für den Wiederverkauf oder im Rahmen des eigenen Gewerbebetriebs zu verwenden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vor Vertragsschluss der Firma schriftlich anzuzeigen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Käufer die Geltung deutschen Rechts für den erteilten Auftrag und seine Abwicklung.
Vertragsschluss
Der Vertragsschluss bedarf zu seiner rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma. Die schriftliche Bestätigung kann von Seiten der Firma ersetzt werden durch konkludentes Handeln, wie z.B. Warenlieferung und / oder Rechnungsstellung.
Mündliche Absprachen / Vertragsabreden die durch Mitarbeiter getroffen werden, werden nur durch eine schriftliche Bestätigung durch die Geschäftsleitung der Firma wirksam.
Alle Rechnungen der Firma sind laut der gedruckten Zahlungsbedingungen zahlbar.
Entscheidend ist das Datum der Gutschrift auf dem Konto der Firma. Im Verzugsfall, spätestens zwei Wochen nach Rechnungszugang und Leistungserbringung, ist die Firma berechtigt Zinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
Eine Verrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung ausdrücklich schriftlich von der Firma anerkannt wurde.
Der Kunde trägt Bankgebühren, die durch mangelnde Deckung eines Kundenkontos bzw. Nichteinlösung von Lastschriften auf Kundenkonten und / oder Schecks entstehen.
Lieferung
Erfüllungsort ist der Sitz der Firma in Hamburg.
Die Lieferzeit wird von der Fa. Media-Import-Export GmbH angesetzt. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges schließen wir aus. Im Falle höherer Gewalt, nicht zu vertretender Betriebsstörungen, Streik.
Aussperrung und Verzögerung von Materialanlieferung, gleichgültig bei uns oder unseren Lieferanten, verlängert sich die Lagerfrist jedenfalls um die Dauer der Verhinderung und einer angemessenen Anlaufzeit.Die Firma ist berechtigt, Teillieferung auszuführen, wobei jede Teillieferung rechtlich als selbständiger Vertrag gilt. Die Entsorgung von Verpackungsmaterial obliegt dem Kunden.
Eigentumsvorbehalt
Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aus der Geschäftsverbindung – gleich aus welchem Rechtsgrund – bestehenden Forderungen im Eigentum der Firma.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im Rahmen seines normalen Geschäftsgangs berechtigt. Diese Berechtigung schließt nicht die Verpfändung und / oder Sicherungsübereignung ein. Das Recht zur Weiterveräußerung erlischt im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden oder bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden. Haftungsbeschränkung.
Die Firma haftet nicht dafür, dass die bestellten und gelieferten Waren für die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke geeignet und / oder zugelassen sind.
Mängelrügen
Mängelrügen sind vom Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich uns gegenüber zu erheben. Werden Mängelrügen von uns anerkannt, dann kann der Käufer nur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen.
Preis- und Zahlungsbedingungen
Zahlungen an uns sind ohne Skonto oder sonstigen Abzug zu leisten. Im Übrigen gelten für die Zahlung die Vorgaben des schriftlichenVertrags oder unser schriftlichen Auftragsbestätigung.
Jede Zahlung geht auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Die von uns angegebenen Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag, Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.
Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten, wie Mahnspesen, Inkassogebühren und ähnliches gehen zu Lasten des Käufers.
Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir nach unserer Wahl zum Rücktritt vom Vertrage oder zur Forderung von Schadenersatz berechtigt.
Warenrücknahme
Eine Verpflichtung zur Warenrücknahme besteht unsererseits ohne von uns anerkannte Mängel nicht. Bei Warenrücknahme durch uns wird die Ware entsprechend ihrem Zustand gutgeschrieben, dessen Feststellung auf Verlangen des Käufers durch einen durch uns zu bestimmenden Sachverständigen zu erfolgen hat.Die Kosten für den Sachverständigen sind vom Kunden zu tragen.